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Wir bitten um etwas Geduld.
Wir schreiben das Jahr 2011. Eine Hundeschule im tiefsten Niederbayern beschloss, auf ihrem Sommerfest eine pfiffige Aktion anzubieten:
„Jeder, der sein altes Stachelhalsband mit in die Hundeschule bringt, erhält dafür ein kostenloses Training. Um zu zeigen, dass es auch anders geht.“
Sonja Meiburg, Inhaberin der besagten Hundeschule Holledau, postete diesen Geistesblitz auf Facebook. Was danach kam, konnte niemand ahnen…
Andere Hundeschulen waren so begeistert von der Idee, dass daraus quasi über Nacht eine bundesweite und sogar länderübergreifende Aktion wurde. In einer nie dagewesenen Einigkeit schlossen sich Hundetrainer aus allen nur erdenklichen Erziehungsrichtungen zusammen, um ein Zeichen gegen Stachelhalsbänder zu setzen.
Die Aktion wurde sogar auf Anregung der beteiligten Hundeschulen auf andere aversive Erziehungsmittel wie Würgehalsbänder, Reizstromgeräte, etc. erweitert.
Innerhalb kürzester Zeit beteiligten sich über 500 Hundeschulen an dieser Aktion. Nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus der Schweiz, aus Österreich und sogar aus Slowenien.
Sonja Meiburg zur Seite standen auch Carmen Trautmann, Tina Müller und Heike Hillebrand, die durch unermüdlichen Einsatz Presseanfragen koordinierten, Hundeschul-Anfragen betreuten und die Website pflegten.
Tina Müller nutzte das überwältigende Echo, um gemeinsam mit Heike Hillebrand eine Petition (Link zur Petitionsseite) auf den Weg zu bringen, um Stachelhalsbänder endlich ausdrücklich in unser Tierschutzgesetz als verbotenes Hilfsmittel mit aufzunehmen.
Fazit der Anhörung im Bundestag: Eine namentliche Nennung des Stachelhalsbandes im Gesetzestext ist nicht nötig, da es bereits vom bestehenden Gesetzestext mit umfasst ist!!
Die Empfehlung des Abgeordneten war deutlich: “Da die Anwendung von Stachelhalsungen und Co. laut Tierschutzgesetz verboten sind, hat jeder verantwortungsbewusste Bürger das Recht und die Pflicht, den Missbrauch dieser Hilfsmittel bei Nennung der Personen zur Anzeige zu bringen. In der Strafverfolgung sind hierbei Bußgelder bis zu 25,000 Euro das auszuschöpfende Strafmaß.“
Wir danken allen Unterstützern, beteiligten Hundeschulen und engagierten Hundehaltern, die diese Aktion bis zum heutigen Tag lebendig erhalten!